12.10.2020 - 18 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird erläutert, dass der Wendehammer nicht so gebaut worden ist, wie er sollte und der B-Plan fehlerhaft ist. Der Beschlussvorschlag bietet der Gemeinde eine angenehme Lösung, da der Eigentümer die Kosten trägt. Herr Holtz verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 12.10.2020 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 mit folgenden Punkten:

1. Der Planentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin wird in der vorliegenden Fassung vom September 2020 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                      davon anwesend: 12

Ja - Stimmen: 12                     Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage