12.10.2020 - 11 Anpassung der Realsteuersätze ab dem 01.01.2021

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Holtz erläutert die Beschlussvorlage.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung diskutieren die Vor- und Nachteile einer Realsteuererhöhung. Es bleibt festzuhalten, dass die Realsteuereinnahmen für den Ankauf des Bauhofsgrundstückes, die Instandhaltung der Straßen und Wege, den Ausgleich des Wegfalles der Straßenausbaubeiträge und die sonstige Erfüllung der Pflichtaufgaben verwendet werden müssen. Des Weiteren berechnen sich die die Umlagen, die unter anderem an der Landkreis zu zahlen sind, und die Schlüsselzuweisungen anhand der Nivellierungshebesätze.

Die Gemeinde sollte transparent aufzeigen, wo Gelder eingespart werden können.

Herr Reinke bitte um Abänderung des ersten Beschlussvorschlag durch Austausch des Hebesatzes der Grundsteuer A von 323 % auf 333 %.

Herr Holtz verliest den geänderten Beschlussvorschlag 1 und bittet um Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12.10.2020 die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer gemäß § 25 Abs. 1 GrStG ab dem Kalenderjahr 2021 auf nachfolgende Prozentsätze:

  1. Der Hebesatz für Grundsteuer A wird auf 333 % festgesetzt.
  2. Der Hebesatz für Grundsteuer B wird auf 427 %. festgesetzt.
  3. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 381 % festgesetzt.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Erhöhung der Hebesätze ergeben sich Mehreinnahmen für die Gemeinde Roggentin von ca.

432.078,03 im Haushaltsjahr 2021

auf den Produktkonten 61100.4011100, 61100.4012101, 61100.4012102, 61100.4012200 und 61100.4013100 und den korrespondierenden Finanzkonten im Teilhaushalt 3.

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

GV 06/04/2020

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                      davon anwesend: 12

Ja - Stimmen: 7                     Nein - Stimmen: 5                   Stimmenthaltungen 0

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12.10.2020 die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer gemäß § 25 Abs. 1 GrStG ab dem Kalenderjahr 2021 auf nachfolgende Prozentsätze:

  1. Der Hebesatz für Grundsteuer A wird auf 333 % festgesetzt.
  2. Der Hebesatz für Grundsteuer B wird auf 383 %. festgesetzt.
  3. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 345 % festgesetzt.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Erhöhung der Hebesätze ergeben sich Mehreinnahmen für die Gemeinde Roggentin von ca.

205.793,57 € im Haushaltsjahr 2021

auf den Produktkonten 61100.4011100, 61100.4012101, 61100.4012102, 61100.4012200 und 61100.4013100 und den korrespondierenden Finanzkonten im Teilhaushalt 3.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

Durch den Beschluss des ersten Beschlussvorschlages wurde keine Abstimmung über den zweiten Beschlussvorschlag durchgeführt.

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