22.10.2020 - 10 Umverlegung der Reinigungstermin in den DGH's

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Wortprotokoll

Frau Gröbke stellt den Antrag, dass die DGH nach Veranstaltungen des Kulturvereins professionell gereinigt werden sollten.

Herr Ruß merkt dazu an, dass die Mieter nach Nutzung vertraglich dazu verpflichtet sind, die Räume selbst zu reinigen.

Herr Bunge genannt Bertholdt schlägt vor, den Mietern anzubieten, die Räume nach den Veranstaltungen gegen einen entgeltlichen Aufpreis professionell reinigen zu lassen.

Frau Gröbke stellt dazu klar, dass sie keine zusätzliche Reinigung der Räume sondern lediglich eine Umverlegung der Reinigungstermine beantragt.

Herr Buckatz findet, dass es ungerecht ist, dass der Kulturverein jährlich einen Zuschuss erhält, keine Nutzungsgebühr zahlt und dann noch die Reinigung übernommen werden soll.

Frau Gröbke sieht ein generelles Problem bei der Reinigungsfirma, da die Reinigung lt. Herrn Buckatz und Herrn Ruß nicht an geregelten Tagen und Zeiten passiert.

Herr Ruß findet außerdem, dass es einen Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Kulturverein und privaten Mietern geben sollte.

Es folgt eine rege Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und ein abschließender Beschluss.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss Poppendorf empfiehlt der Gemeindevertretung Poppendorf in ihrer Sitzung vom 22.10.2020 die Verlegung der Reinigungstermine der DGH Poppendorf und Vogtshagen auf jeden 2. Montag.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9                                      davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 0                     Nein - Stimmen: 5                    Stimmenthaltungen: 3

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: