26.10.2020 - 7 Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Broderstorf "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschussvorsitzende Herr Klostermann übergibt zur Thematik das Wort an Herrn Olaf Hagemann und Herrn Leddermann.

Herr Hagemann stellt sich kurz vor. Als Investor (seit 28 Jahren im Geschäft) beabsichtigt die Firma Hagemann GmbH die Errichtung und den Betrieb einesroraumkomplexes auf dem Betriebsgelände des Recyclinghofes. Die sehr stark versiegelten Flächen sollen teilweise entsiegelt werden.

In Ergänzung des Gesagten erläutert Herr Leddermann, der sich ebenfalls kurz vorstellt, dass das Planungsziel die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß §8 Baunutzungsverordnung (BauNVO §8 beinhaltet Gewerbegebiete und wozu sie dienen) ist. Der FNP weist das Gebiet bereits als Gewerbegebiet aus, es soll jedoch Baurecht hergestellt werden. Alle Unterlagen für den Aufstellungsbeschluss liegen der Gemeinde bereits vor. An Hand einer vorliegenden Karte erläutert Herr Hagemann den Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit.

Fragen seitens der Ausschussmitglieder betrafen die Anmeldung des Gewerbes im Amtsbereich, was seitens Herr Hagemann bestätigt wurde, die Entwässerung (Anfrage an alle Versorger erfolgt noch) und die Zeiten der Betriebstätigkeit der Brecheranlage, die sich nur auf den Tagzeitraum (7:00 Uhr bis 22:00 Uhr) beziehen.

Herr Klostermann bedankt sich bei Herrn Hagemann und Herrn Leddermann r die gemachten Ausführungen. Gleichzeitig bedankt sich Herr Hagemann beim Bauausschuss für die ihm eingeräumte Möglichkeit, zum Vorstellen seines Vorhabens und verabschiedet sich.

 

 

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Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt in seiner Sitzung am 26.10.2020 der Gemeindevertretung Broderstorf folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2020:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich zu unterrichten und aufzufordern, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 7                                      davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 7                     Nein - Stimmen: 0                  Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage