26.10.2020 - 8 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 für das Son...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klostermann übergibt zum Sachverhalt das Wort an Herrn Leddermann von der BAUKONZEPT Neubrandenburg GmbH das Wort.

Herr Leddermann erläutert an Hand einer vorliegenden Karte, dass ein Grundstückseigentümer eine punktuelle Änderung für sein im B-Plan 2 befindliches Grundstück, innerhalb des besagten Sonder- und Gewerbegebietes, anstrebt. Der Antragsteller hat bisher keine konkreten Bauabsichten, jedoch vor, die Sondernutzung in eine einfache Gewerbenutzung gemäß §8 der Bau NVO abzuändern zu lassen. Die sonstigen im B-Plan 2 enthaltenen Festsetzungen bleiben bestehen (wie weitere Verkehrsflächen, Grünstreifen, Gehwege, die Hotelzufahrt und auch die Abstandseinhaltung von 40m). Beeinträchtigungen bzgl. von Schutzgebieten oder tern sind durch die beabsichtigte Festsetzungnderung nicht zu befürchten. Daher wird ein beschleunigtes Verfahren angewendet, weil damit die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen nicht erforderlich sind. Mit dem Landkreis, Herrn Grundmann wurde das vereinfachte Verfahren in diesem Fall bereits vorher abgestimmt.

 

Nachfragen seitens der Mitglieder beziehen sich darauf, ob mit den umliegenden Gewerbetreibenden, insbesondere mit dem Hoteleigentümer gesprochen wurde, was seitens des Planers verneint wird. Dies erfolgt dann im Zuge der Auslegung, wo betroffene Nachbarn Ihre Einwände vortragen können.

 

Seitens des Bauausschusses wird zur Thematik allgemein die Anregung gegeben, dass bei Vorhaben, die B-Pläne betreffen, insbesondere durch die Planung, das Planungserfordernis und das Planungsziel besser hervorzuheben, um eventuellen Planungsschäden entgegenzuwirken.

 

Herr Klostermann bedankt sich bei Herrn Leddermann für die gemachten Ausführungen. Auch Herr Leddermann bedankt sich beim Bauausschuss für die eingeräumte Zeit.

 

 

 

 

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Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt in seiner Sitzung am 26.10.2020 der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2020:

  1. Der Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ der Gemeinde Broderstorf vom 06. Mai 2020 wird geändert. Das Plangebiet ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen und kann als „Innenentwicklung“ im Sinne des § 13a BauGB verstanden werden. Entsprechend soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der geänderte Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit Hinweis auf § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
  2. Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ der Gemeinde Broderstorf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird in der Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Entwurf der Begründung mit Stand Oktober 2020 wird gebilligt.
  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ der Gemeinde Broderstorf mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 7                                     davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 7                     Nein - Stimmen: 0                  Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Bauausschussvorsitzende verabschiedet Herrn Leddermann.

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Anlagen zur Vorlage

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