04.11.2020 - 9 Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Broderstorf "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Elgeti begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leddermann von der zuständigen Planungsfirma der das Bauvorhaben kurz vorstellt.

Herr Noak informiert darüber, dass die zu beschließende Vorlage in der vorliegenden Form im Bauausschuss behandelt wurde.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2020:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich zu unterrichten und aufzufordern, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11Nein - Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3411&TOLFDNR=58292&selfaction=print