21.01.2020 - 6 Haushalt 2020 / 2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Buckatz erläutert in Abstimmung mit Frau Michalkowski kurz die eingearbeiteten Änderungen aus der letzten Finanzausschusssitzung. Im Ergebnishaushalt gibt es keine weiteren Anpassungen. Im Finanzhaushalt soll der investive Zuschuss zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Höhe von 50.000,-€ eingestellt werden.

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Beschlussvorschlag 1:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Poppendorf empfielt der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf in ihrer Sitzung am 10.02.2020 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörenden Haushaltsplan inklusive angesprochner Ändeungen für das Haushaltsjahr 2020/2021.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 6

Ja - Stimmen: 4

Nein - Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Poppendorf empfielt der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf in ihrer Sitzung am 10.02.2020 als wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2020/2021 zu beschließen:

 

28100 (Heimat- und Kulturpflege)

54100 (Gemeindestraßen)

61100 (Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen)

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 6

Ja - Stimmen: 4

Nein - Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage