28.09.2020 - 9 Entscheidung über Außerkraftsetzung der Satzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo., 28.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HuF/SG Beiträge
- Bearbeiter:
- Julia Burow
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Wallis informiert, dass diese Beschlussvorlage (BV) auf Vorschlag der Amtsvorsteherin, Frau Elgeti, auf die Tagesordnung gekommen ist. Grundsätzlich hatte die Gemeinde Poppendorf sich das Ziel gesetzt, vor 2024 keine Erhebung der Steuerhebesätze vorzunehmen.
Um die Problematik jedoch näher zu bringen, stellt der Bürgermeister, Herr Wallis, den Antrag, Frau Elgeti das Rederecht zur BV zu erteilen. Der Antrag wird einstimmig durch die anwesenden Mitglieder bestätigt.
Herr Wallis übergibt das Wort an Frau Elgeti.
Frau Elgeti erläutert nochmals umfangreich den Sachverhalt der vorliegenden BV und erklärt, dass es sich bei den WBV-Bescheiden meist um Klein- und Kleinstbeträge für die Eigentümer handelt, die den Verwaltungsaufwand unnötig belasten. Im Ergebnis der Erläuterung ist geplant, die Beträge des WBV mit in die Steuern einfließen zu lassen und somit die Hebesätze (in Annäherung an die Höhe der Hebesätze des Landes Mecklenburg-Vorpommern) neu festzulegen.
Die Gemeindevertreter verständigen sich darauf, die BV in den Finanzausschuss zu verweisen. Fragen zur Problematik sollen vorher nochmals mit Frau Elgeti (wird dazu alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen) und dem Amt geklärt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.