07.12.2020 - 9 Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Franke wird von Herrn Wallis aus dem Raum gebeten.

Herr Wallis erfragt, wie sich die 25 m² zusammensetzen. Herr Schenzle erläutert, dass die 25 m² z.B. in Kombination aus Gewächshaus und Schuppen schnell erreicht werden können. Ein Gewächshaus kann schnell eine Größe von 10 m² überschreiten.

 

Herr Esins spricht sich klar gegen eine Änderung der Innenbereichssatzung aus. Herr Prestin teilt diese Meinung.

 

Herr Wallis verliest beide Beschlussvorschläge für eine Einzelabstimmung.

 

 

 

 

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Beschluss 1:

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2020 die Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf mit folgenden Festlegungen:

 

  1. Die Begrenzung der Parkanlage soll auf die westliche Grenze der Flurstücke 77/5, 77/10 –

77/13 und 77/7 zurückgesetzt werden.

  1. Die im Planentwurf (s. Beschlussvorlage Böhm) grün markierten Flächen sollen für die

Hausgartennutzung ausgewiesen werden.

 

Die Nutzung dieser Hausgärten soll eingeschränkt sein. Erlaubt sein sollen:

  • Einzäunungen
  • Gartenwege
  • Naturteiche
  • Spielgeräte
  • Anlagen zur Kompostierung
  • Gewächshäuser
  • Anlagen zur Unterbringung von Gartengeräten.

 

Anlagen zur Kompostierung von Gartenabfällen sollen zum angrenzenden öffentlichen Weg

mindestens 3,00 m entfernt eingegrünt werden.

Die Grundfläche der durch o.g. Anlagen versiegelten Flächen soll max. 25 qm sein.

 

  1. Die im Planentwurf (siehe Beschlussvorlage Böhm) mit einem roten Kreuz markierten Flächen

sollen ohne weitere Einschränkung den bebaubaren Flächen zugeschlagen werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 10/12/2020

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2020 den Auftrag zur Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf Herrn Reinhard Böhm von der Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, Warnowufer 59, 18057 Rostock gemäß Angebot vom 23.10.2019 zu erteilen.

 

Die Kosten zur Änderung der Innenbereichssatzung werden von den Eigentümern der betroffenen Flurstücke 78/7, 77/7, 78/6, 78/8, 77/10, 78/5, 78/9, 77/11, 79/12, 79/8, 79/13, 77/12, 79/6, 79/11, 77/5 und 77/13, Flur 1, Gemarkung Poppendorf voll getragen.

 

Hierfür wird mit dem Planer Herrn Reinhard Böhm, jedem einzelnen Eigentümer oder einer durch die Eigentümer errichteten Interessengemeinschaft und der Gemeinde Poppendorf ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt die städtebaulichen Verträge zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 10/13/2020

 

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Abstimmungsergebnis Beschluss 1:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:       9                                davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:           5           Nein - Stimmen:      3               Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Tino Franke

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis Beschluss 2:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:         9                              davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:             5         Nein - Stimmen:        2             Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Tino Franke

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage