26.10.2020 - 9 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 26.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Holtz erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass sich die Ausgleichsfläche höchstwahrscheinlich von 6 ha auf 2 ha reduziert.
Frau Vagt möchte wissen, ob das Soll bei Transgourmet wieder mit Wasser befüllt wird. Herr Holtz teilt mit, dass die Unterhaltung der Feuerlöschteiche Geld kostet und im neuen Gewerbegebiet eine Zisterne zur Löschwasserversorgung bereitsgestellt wird. Frau Vagt äußert widerum Ihre Bedenken, dass viele Wasserstellen nicht befüllt sind.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 26.10.2020 die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Roggentin mit folgenden Punkten:
1. Der Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet „Bornkoppelweg“ wird in der vorliegenden Form beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der geänderte Entwurf der Satzung und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Die Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign waren GbR, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12 davon anwesend: 11
Ja - Stimmen: 11 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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