01.02.2021 - 9 Erlass der Stundungszinsen für Gewerbetreibende...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Herr Holtz erläutert den Sachverhalt.

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Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2021, gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen in Bezug auf steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020 und 22. Dezember 2020 sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu den gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020 und 25. Januar 2021, bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen auf die Erhebung der Stundungszinsen im Rahmen einer gewährten Stundung ab dem Zeitraum der Veröffentlichung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen im Bundessteuerblatt Teil I vom 20.04.2020 und dem Bundessteuerblatt Teil II vom 26.01.2021 bis zum 30.06.2021 zu verzichten.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage