29.03.2021 - 9 Aufhebung der Beschlüsse zur 1. Änderung des Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 29.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das im B-Plan festgelegte Mischgebiet soll in ein reines Wohngebiet umgewandelt werden. Nachdem kurz bezüglich des genauen Standortes diskutiert wurde, teilt Herr Holtz mit, dass ein B-Plan nur aufgehoben wird, wenn das Planungsziel nicht erreicht wurde. Dies ist hier der Fall. Eine Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch ist die Folge. Ein Nachteil für bereits vorhandene Grundstückseigentümer soll nicht entstehen.
Herr Holtz verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 29.03.2021 die Beschlüsse GV 05/02/20 (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Roggentin), GV 05/03/20 (Einholung von drei Angeboten) und GV 05/04/20 (Abschluss städtebaulicher Vertrag) vom 17.08.2020 aufzuheben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV 02/02/2021
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12 davon anwesend: 11
Ja - Stimmen: 11 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 29.03.2021 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Roggentin für das Mischgebiet „Roggentin- Nord“.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12 davon anwesend: 11
Ja - Stimmen: 11 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.