29.03.2021 - 10 Aufstellungs-, Entwurfs und Auslegungsbeschluss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Holtz verliest die Beschlussvorschläge und bittet um Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 29.03.2021 folgende Punkte:

1.       Die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Mischgebiet Roggentin-Nord" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Mischgebiet „Roggentin-Nord“.

 

2.       Der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Mischgebiet Roggentin-Nord"  vom 05.03.2021 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.       Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

4.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 02/04/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                    davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                   Nein - Stimmen: 0                   Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 29.03.2021 mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                    davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                   Nein - Stimmen: 0                   Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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