29.03.2021 - 11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 7. Änderun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach Verhandlung mit dem Forstamt wird der Beschluss unter Berücksichtigung der Tischvorlage verlesen und um Abstimmung gebeten.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 29.03.2021, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss mit folgenden Punkten:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die Anlage mit den Stellungnahmen und deren Prüfergebnis ist Bestandteil dieses Beschlusses, sowie die Tischvorlage.

 

  1. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S.3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15.10.2015 (GVOBI. M-V 2015, S 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GVOBI. M-V S. 682) beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Bornkoppelweg" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet *Bornkoppelweg* Roggentin ersetzt vollumfänglich die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, alle vorherigen Änderungen sowie den Ursprungsplan.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                    davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                   Nein - Stimmen: 0                   Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage