01.11.2021 - 11 Wasserflächen- und Wegebau Parkanlage Kösterbec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Holtz erklärt den Sachverhalt und verweist auf die Verplichtung der Umsetzung der Festsetzungen aus dem B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Roggentin. Dies macht er am Beispiel zur Problematik Ausbau Wendehammer im B-Plan Nr. 1 der Gemeinde nochmal deutlich.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 die Wasserflächen und die Wege im Park in Kösterbeck zwischen Thymianweg und Lindenallee herzustellen bzw. auszubauen. Die Mittel sind im Haushalt einzustellen.

Die Planungsleistungen sowie die Leistungen der Vermessung und Baugrunderkundung und –beurteilung sind auzuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die Aufträge zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                        davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 10                     Nein - Stimmen: 0                  Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage