07.04.2021 - 13 Bushaltestellen Steinfeld

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Über die Notwendigkeit von Bushaltestellen an beiden Straßenseiten wird diskutiert.

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Beschluss 1:

 

Haltestellen Steinfeld und Rothbeck Ausbau

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass der Ausbau der Haltestellen in Steinfeld (Dorfstraße 15) und Rothbeck Ausbau (Dorfstraße 23b) durch den Landkreis Rostock begrüßt wird. Zur fußläufigen Anbindung der Haltestellen Steinfeld, bei Ausbau der Haltestellen durch den Landkreis Rostock, soll durch die Gemeinde Broderstorf ein Gehweg vom Öftenhävener Weg kommend einschl. Straßenbeleuchtung erschlossen werden. Mittel im Haushalt sind einzustellen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                               davon anwesend:     13

Ja - Stimmen:     13                 Nein - Stimmen:     0            Stimmenthaltungen:    0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

 

Beschluss 2:

 

Haltestellen Neu Steinfeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass der Ausbau der Haltestellen in Neu Steinfeld vor Dorfstraße 6 und 11 erfolgen soll. Mittel sind im kommenden Haushalt einzustellen. Fördermittel sollen eingeworben werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 03/05/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                               davon anwesend:     13

Ja - Stimmen:     13                 Nein - Stimmen:     0            Stimmenthaltungen:    0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage