05.05.2021 - 17 Haubenweg Broderstorf (Geschwindigkeitsbegrenzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

neu TOP 18

 

Erläuterung des Sachverhalts durch Frau Elgeti

 

Es wird über die Weiterführung des Radweges entlang der Straße von der B 110 zur Sportanlage des SV Pastow und die Eigentumsverhältnisse diskutiert.

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Beschluss (Grundsatzbeschluss):

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.05.2021 den Ausbau eines Geh- und Radweges östlich entlang des Haubenwegs (Ortslage Pastow bis zum Knotenpunkt B110) und weiterführend entlang des Bornkoppelweges bis zur Sportanlage des SV Pastow e.V. in Angriff nehmen zu wollen. Das Vorhaben soll, wenn möglich, mit Fördermitteln realisiert werden.

 

Das Amt wird beauftragt eine mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln abzuprüfen und entsprechende Schritte in die Wege zu leiten. 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                                  davon anwesend:     13

Ja - Stimmen:     13                 Nein - Stimmen:     0              Stimmenthaltungen:    0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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