04.08.2021 - 13 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Elgeti weist daraufhin, dass die Erhöhungen nicht erheblich sind.

 

Es wird sich dahingehend geeinigt, dass die Gebührensatzung erst nach Beendigung einer weiteren Baumaßnahme geprüft und angepasst werden soll, da die Satzung in diesem Jahr bereits einmal geändert wurde.

 

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Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf billigt in ihrer Sitzung am 04.08.2021 die vorliegende Gebührenkalkulation zur 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf für den Friedhof im Ortsteil Pastow.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                                davon anwesend:     10

Ja - Stimmen:     10                 Nein - Stimmen:     0            Stimmenthaltungen:    0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.08.2021 die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf gemäß dem vorliegenden Entwurf.

 

GV 08/02/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                                davon anwesend:     10

Ja - Stimmen:     0                  Nein - Stimmen:     10           Stimmenthaltungen:    0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

HINWEIS:

Die Gebührensatzung soll erst nach Beendigung einer weiteren Baumaßnahme geprüft und angepasst werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.