01.12.2021 - 14 Haushalt 2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.12.2021 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.

 

Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein Jahresergebnis von -1.798.500 EUR aus. Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt 4.537.541 EUR. In Summe ergibt sich ein Überschuss von 2.739.041 EUR und folglich ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V.

 

Der Finanzhaushalt 2022 weist einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -1.175.700 EUR aus. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 6.821.518 EUR. In Summe ergibt sich ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von 5.645.818 EUR und folglich ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V.

 

Der Haushalt der Gemeinde Broderstorf beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile, daher kann er nach Beschluss veröffentlicht werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 12/03/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  13                                     davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                     Nein - Stimmen:  0                 Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.12.2021 folgende wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2022:

 

36100 (Förderung von Kindern in Tagespflege)

42400 (Sportstätten)

54100 (Gemeindestraßen)

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  13                                     davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                     Nein - Stimmen:  0                 Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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