25.02.2021 - 12 Erlass der Stundungszinsen für Gewerbetreibende...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2021, gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen in Bezug auf steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020 und 22. Dezember 2020 sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu den gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020 und 25. Januar 2021, bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen auf die Erhebung der Stundungszinsen / Säumniszuschläge im Rahmen einer gewährten Stundung / Vollstreckungserleichterung ab dem Zeitraum der Veröffentlichung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen im Bundessteuerblatt Teil I vom 20.04.2020 und dem Bundessteuerblatt Teil II vom 26.01.2021 bis zum 30.06.2021 zu verzichten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:   9                                    davon anwesend: 9

Ja - Stimmen:    9                  Nein - Stimmen:         0          Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage