17.06.2021 - 20 Planung Neubau Bauhof

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss 1:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk bestätigt in seiner Sitzung am 17.06.2021 die vom Planungsbüro Gebert aus Güstrow vorgelegten Planungsunterlagen und beschließt die weitere Planung in Anlehnung an die Variante 1 auf dem Flurstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 83/37.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

AA 02/11/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:    9                                   davon anwesend: 9

Ja - Stimmen:  8                    Nein - Stimmen: 0                   Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 2:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk bestätigt in seiner Sitzung am 17.06.2021 die vom Planungsbüro Gebert aus Güstrow vorgelegten Planungsunterlagen und beschließt die weitere Planung in Anlehnung an die Variante 2 auf dem Flurstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 83/37.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

AA 02/12/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:    9                                   davon anwesend: 9

Ja - Stimmen:  8                    Nein - Stimmen: 0                   Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 3:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021

die Planungsleistungen (Leistungsphase 1 - 9) EU-weit auszuschreiben. Der Zuschlag ist dem wirtschaftlich günstigsten Angebot zu erteilen.

 

Die Amtsvorsteherin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:    9                                   davon anwesend: 9

Ja - Stimmen:  8                    Nein - Stimmen: 0                   Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3487&TOLFDNR=59919&selfaction=print