04.02.2021 - 7 Neubau Bauhof - Aktueller Stand
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauhofausschuss
- Datum:
- Do., 04.02.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Holtz erläutert, dass zum TOP keine Beschlussvorlagen vorliegen, sondern heute der Stand zum Bauhofneubau besprochen werden soll, damit Beschlüsse dazu auf den Weg gebracht werden können.
In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Roggentin am 01.02.2021 wurde das Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Roggentin, wo der Bauhofneubau entstehen soll, beschlossen. Die erste Hürde ist damit genommen. Seine in der letzten Sitzung angesprochene Idee zur Finanzierung des Neubaus wurde seitens Bereiches Haushalt und Finanzen geprüft. Dazu übergibt Herr Holtz das Wort an den Leiter von Haushalt und Finanzen, Herrn Kehr.
Herr Kehr erläutert die vorliegende Gegenüberstellung der Finanzierung des Neubaus, entweder Kauf des Grundstückes incl. Bau des Gebäudes durch das Amt Carbäk oder der Neubau durch die ICR GmbH mit anschließender Anmietung durch das Amt Carbäk (ohne Grundstückskauf durch die ICR).
In der Darstellung wurden die benötigten Mittel auf die Haushalte der drei Gemeinde heruntergebrochen.
Der Grundstückskauf hat keine Auswirkung auf den Ergebnishaushalt (keine bilanziellen Abschreibungen), lediglich auf die liquiden Mittel der Gemeinden.
Durch die sehr gute Liquidität des Amtes werden daher für den Erwerb des Grundstückes keine Investitionskredite benötigt. Damit verbunden, keine Zinsen und keine Tilgung.
Die Baukosten sind ergebnishaushaltswirksam, auf Grund anfallender Abschreibungen.
In der Betrachtung der Grundlagenberechnung wurden wegen der Vergleichbarkeit 33 Jahre Nutzungsdauer berücksichtigt, die die ICR für die Anmietung angesetzt hat. Eine zu zahlende monatliche Miete ist in Betrachtung der Laufzeit wesentlich teurer, als die Finanzierung des Kaufes des Grundstückes sowie des Bauhofneubaus über das Amt.
Dabei ist auch zu beachten, dass das Amt ab 03/2021 Negativzinsen (VR-Bank 0,5%; OSSPA-5,0%) zahlen muss, auf Grund der guten Liquidität. Um dem entgegenwirken zu können, ist ein Abschmelzen des Guthabens erforderlich.
Im Ergebnis der Betrachtung hat sich die „Idee“, dass der Neubau über die ICR-GmbH erfolgen soll und danach das Amt eine monatliche Miete an die ICR-GmbH zahlt, nicht bewährt.
Seitens des Amtes wird daher die Empfehlung gegeben, die ursprüngliche Finanzierung – Eigeninvestition des Amtes – in Anspruch zu nehmen.
Für die gemachten Ausführungen bedankt sich Herr Holtz. Die Mitglieder loben die dazu vorgelegten gut ausgearbeiteten Unterlagen.
Im Ergebnis einer anschließenden Beratung zur weiteren Vorgehensweise für den Bauhofneubau verständigen sich die Mitglieder wie folgt:
- Bildung einer Projektgruppe, die die bereits vorliegenden ersten Vorplanungen (ganz ursprünglich für das Grundstück in Pastow durch Ing.büro Gebert), nochmals betrachtet, um Ergänzungen oder Änderungen einzufügen (z.B. Einordnung von 180m² Lagerflächen, die sich jetzt noch außerhalb des Bauhofes befinden), bevor weitere Planungsleistungen in Auftrag gegeben werden.
Die Projektgruppe, die sich aus Amtsmitarbeitern und Bauhofausschussmitgliedern zusammensetzt (Herr Pampel, Herr Weiß, Frau Burmeister; Herr Junge; Herr Eckart; Herr Bauske) wird sich dazu am Dienstag, 16.02.2021 um 16:00 Uhr im Amt Carbäk treffen.
- Das Amt wird gebeten, eine Beschlussvorlage zum Kauf des Grundstückes von der Gemeinde Roggentin durch das Amt Carbäk zu erstellen.
- Das Amt wird gebeten, eine Beschlussvorlage bzgl. der Ausschreibung von erforderlichen Planungsleistungen zu erstellen.