22.03.2021 - 12 Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovolt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt in seiner Sitzung am 22.03.2021 der Gemeinde folgenden

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass die gemeindeeigenen Gebäude sowie sonstige geeignete Flächen für die Errichtung von Photovoltaiklangen zur Verfügung gestellt werden.

 

Folgende Gebäude befinden sich im Eigentum der Gemeinde Broderstorf:

 

neues Wohnhaus im OT Broderstorf, Schwarzer Weg 16 - 18

Wohnhäuser im OT Steinfeld, Dorfstraße 12 a + b

Vereinsgebäude SV Pastow im OT Pastow, Bornkoppelweg 2

DGH im OT Broderstorf, Rostocker Chaussee 21

DGH im OT Steinfeld, Dorfstraße 13

Feierhalle im OT Pastow, Friedhof

Feierhalle im OT Steinfeld, Friedhof

 

Es ist vorab zu prüfen, ob die Gebäude für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet sind.

 

Über die einzelnen Vertragsabschlüsse/Vergaben mit/an Anbieter(n) von Photovoltaikanlagen ist separat zu beraten und beschließen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 7                                     davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 7                    Nein - Stimmen: 0                   Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage