22.03.2021 - 9 Beratung Baustellenschild "Schwarzer Weg"

Reduzieren

Wortprotokoll

In der Beratung zum Baustellenschild im „Schwarzen Weg“ (die sich aus einer Bauberatung ergab) verständigen sich die Mitglieder darauf, dass die Baufirma gemäß Landesbauverordnung diesbezüglich verpflichtet ist. Hier kann die Bürgermeisterin allein entscheiden. Es bedarf keiner Empfehlung dazu durch den Bauausschuss.