31.05.2021 - 12 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 für das Son...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mo., 31.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.06.2021 die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet Neuendorf mit folgenden Punkten:
- Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 gebilligt.
- Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zur Einsicht bereit zu halten.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 7 davon anwesend: 6
Ja - Stimmen: 6 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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929,7 kB
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