23.08.2021 - 6 Bebauungsplan Nr. 18 *Schule an der Carbäk* der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klostermann übergibt das Wort an Frau Voß und Herrn Winter vom Planungsbüro ign.

Frau Voß erläutert an Hand vorliegender Pläne nochmals das grundlegende Anliegen zum Bebauungsplan Nr. 19 „Schule an der Carbäk“ und dass der Bauantrag bis 30.08.2021 gestellt sein muss. Nach §33 BauGB kann entschieden werden.

Belange öffentlicher Träger wurden eingearbeitet. Beachtung sollte die Bedachung finden (Auswirkungen bei weiteren PV-Anlagen Brandschutzkonzept).

Nach einem umfangreichen Meinungsaustausch zum Sachverhalt gibt der Bauausschuss folgende Beschlussempfehlung:

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Beschlussvorschlag 1 (Bauausschuss):

Der Bauausschuss nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Anregungen wurden geprüft und entsprechend den dargestellten Ergebnissen im anliegenden Abwägungsvorschlag gebilligt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeinde folgende Kompensationsmaßnahme:

 

22 Baumpflanzungen als Alleein der freien Landschaft am Standort zwischen Fienstorf und Steinfeld

 

Die Abstimmung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt bis zur Gemeindevertretersitzung am 01.09.21. Die Unterlagen sind zu ergänzen.

 

Der Bauausschuss nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.18 *Schule an der Carbäk* in der vorliegenden Form zur Kenntnis.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja - Stimmen0 Nein - Stimmen 0 Stimmenthaltung(en)

 

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Der Bauauschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt in seiner Sitzung am 23.08.2021 der Gemeindevertretung folgenden

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Anregungen wurden geprüft und entsprechend den dargestellten Ergebnissen im anliegenden Abwägungsvorschlag gebilligt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.18 *Schule an der Carbäk* in der vorliegenden Form. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Satzung und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

 

  1. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 7                       davon anwesend: 6

6 Ja - Stimmen0 Nein - Stimmen 0 Stimmenthaltung(en)

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Klostermann bedankt sich bei den beiden Vertretern des Planungsbüros ign und verabschiedet diese um 20:05 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3509&TOLFDNR=60309&selfaction=print