20.09.2021 - 7 Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sport...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In Erläuterung zum Sachverhalt, informiert Her Klostermann zunächst, dass die Veranstaltung zur Übergabe der neu gebauten Tribüne sehr gelungen war.

Auf der letzten Sitzung kam nun ein erneuter Antrag seitens des SV Pastow (Herr Wortzfeld/ Herr Konnrad) für eine Flutlichtanlage.

Als Begründung wurde dazu angegeben, dass die bisherigen Trainingszeiten nicht mehr ausreichen und erweitert werden sollen auf Grund von zu vielen Mannschaften durch den Nachwuchs.

Frau Elgeti weist daraufhin, dass das Vorhaben regulär über die Gemeinde laufen soll (Ausschreibung für Planung, Beantragung auf Fördermittel über LEADER und Sportstättenrichtlinie).

In einer anschließenden Diskussion zum Vorhaben verständigen sich die Bausschussmitglieder darauf, dass ein Gespräch mit dem SV Pstow gesucht werden soll, um die Frage zu klären, welche Ziele der SV Pastow für die Zukunft anstrebt (gerade Tribüne, jetzt Flutlichtanlage, was ist das Nächste?!)

Es wird der Vorschlag gemacht, das der Bau der Fluchtlichtanlage nur bei gegebenen Fördermitteln zum Tragen kommen soll und der benötigte Eigenanteil der Gemeinde (entweder 10% oder 20% je nach Förderung) mit dem SV Pastow gemeinsam aufgebracht werden soll (SV Pastow soll versuchen Sponsoren zu aquirieren).

Im Ergebnis der Diskussion empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung folgende Beschlussvorschläge:

 

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Beschlussvorschlag 1 (Grundsatzbeschluss):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.10.2021 die Errichtung einer neuen Flutlichtanlage für den Rasenplatz 2 auf der Sportanlage des SV Pastow e.V. in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 112 unter der Voraussetzung von genehmigten Fördermitteln.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

4 Ja - Stimmen0 Nein - Stimmen 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 2 (Fördermittel LEADER):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.10.2021 für das Projekt Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände des SV Pastow e.V. Fördermitteln nach der Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER zu beantragen. Ein entsprechender Projektbogen ist bis zum 30.06.2022 bei der lokalen Aktionsgruppe Ostsee-DBR einzureichen.

 

Die Bürgermeisterin und Ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Projektbogen sowie, bei positivem Auswahlentscheid, den Fördermittelantrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

4 Ja - Stimmen0 Nein - Stimmen 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 3 (Fördermittel SportstbRL M-V):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.10.2021 für das Projekt Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände des SV Pastow e.V. Fördermitteln nach der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus zu beantragen. Ein entsprechender Informationsantrag ist bis zum 30.11.2021 beim Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.

 

Die Bürgermeisterin und Ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Informationsantrag sowie, bei positivem Auswahlentscheid, den Fördermittelantrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

4 Ja - Stimmen0 Nein - Stimmen 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 4 (Planungsleistungen):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.10.2021 für das Projekt Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände des SV Pastow e. V. ein Planungsbüro zu binden. Die Ausschreibung soll zunächst nur für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) erfolgen. Entsprechende Angebote sollen vom Amt eingeholt werden.

 

Dem wirtschaftlich günstigen Angebot ist der Zuschlag zu erteilen.

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 7                                      davon anwesend: 4

4 Ja - Stimmen0 Nein - Stimmen 0 Stimmenthaltung(en)

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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