30.08.2021 - 4 Änderungsanträge zur Tagesordnung

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Neumann hatte in Abstimmung mit Ausschussvorsitzenden Herrn Peck, Frau Adler aus dem Planungsbüro Möller in Grevesmühlen eingeladen und vorgeschlagen, in einem weiteren Tagungsordnungspunkt einen Einblick in die planerische Umsetzung von Radwegekonzepten, sowie Fördermöglichkeiten und zusätzliche Ideen und Anregungen zu vermitteln. Dieser Vorschlag fand Zustimmung und wird sodann unter Punkt 4 behandelt.

 

Frau Adler erläutert am Beispiel des Radwegekonzeptes der Gemeinde Hohenkirchen (Klützer Winkel) den Aufbau und die Hürden eines großen regionalen Radwegenetzes, welches die Verkehrswege über die Gemeindegrenzen hinaus beinhaltet und einen hohen Nutzen im Alltag bietet. Sie verweist darauf, dass das Sonderprogramm „Stadt und Land im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort, mit dem Ziel der Minimierung der Co²-Ausstoßes, unterstützt. Das Ziel besteht darin, dass Wegstrecken mit bis etwa 15 Kilometer möglichst mit dem Rad zurückgelegt werden nnen.

 

Ein gut ausgearbeitetes Radwegekonzept ist darüber hinaus Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.

Diese finanziellen Mittel können für flächendeckende, möglichst getrennte und sichere kommunale Radwegenetze aber auch für den Ausbau von Fahrradstraßen, die Umnutzung von Fahrstreifen in geschützte Radwege, die Errichtung eigenständiger Radwege, den verkehrssicheren Umbau von Knotenpunkten, für Radwegebrücken oder -unterführungen, inkl. Beleuchtung und Wegweisung, für Verbesserungen für den Lastenradverkehr, sowie sichere und moderne Abstellanlagen (z.B. an Bushaltestellen) und/oder Fahrradparkhäuser beantragt werden.

Eine Planung nach Prioritäten sollte r die Gemeinde der erste Schritt sein, um dann nach und nach das Radwegenetz unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, der örtlichen Gegebenheiten, sowie der Eigentumsverhältnisse zu qualifizieren. Prioritäten sollten zunächst auf die Zuwegung zu Schulen und andere soziale Einrichtungen,r den Weg zur Arbeit, aber auch touristische Ziele gelegt werden.

 

rderungen sind nach der Radförderrichtlinie M-V (RadFörderRL) derzeit bis 31.12.2025 möglich und dienen vorrangig der Unterstützung strukturschwacher Räume. Sehr wahrscheinlich wird es ein Fortsetzungsprogramm geben. Als Grundlage und erster Schrittr Förderanträge ist in jedem Fall die Erstellung eines Radwegegrundnetztes erforderlich.

 

Die Kosten einer wassergebundene Wegedecke sind mit etwa 175.000 Euro pro Kilometer Radweg veranschlagt. Bei einer Asphaltdecke sind es etwa 210.000 Euro pro Kilometer und bei der Befestigung mit Flurstein-System werden rund 225.000 Euro pro Kilometer Radweg benötigt.

Die Breite eines Radweges liegt zwischen 3,25 m und 3,50 m. Soll der Radweg von der Straße getrennt sein, werden ca. 5 m benötigt.

 

Auf Nachfrage benannte Frau Adler die Planungskosten für die Erarbeitung eines validen Radwegekonzeptes mit etwa 20.000,00 Euro.

Es gibt Übereinstimmung, diese finanziellen Mittel bereits mit der aktuellen Haushaltsplanung der Gemeinde bereit zu stellen, um abhängig von der Bereitstellung von Fördermitteln ohne Zeitverzug handlungsfähig zu sein.

 

Nach zahlreichen Informationen und einem gelungenen Überblick zur Umsetzung von Radwegekonzepten, bedankt sich Frau Neumann bei Frau Adler für Ihre Ausführungen und die Präsentation.