09.08.2021 - 9 Radweg entlang der K18 von der K17 in Oberhage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wallis erklärt den Sachverhalt.

Es erfolgt ein Meinungsaustausch über die Errichtung des Radweges.

 

 

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Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.08.2021, dass der Beschluss

GV 02/05/18 vom 19.02.2018 aufgehoben wird.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis 1:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:      9                                 davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:    5                  Nein - Stimmen:  1                   Stimmenthaltungen: 2

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

GV 05/02/2021

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.08.2021, dass der Bau des Radweges zwischen Oberhagen und der L182 erfolgen soll und trägt die Kosten für die Bereiche in der Gemeinde Poppendorf und in der Gemeinde Rövershagen.

Es ist eine Vereinbarung mit den Gemeinden Rövershagen und Blankenhagen sowie dem Landkreis Rostock zu schließen über die Kostenteilung und die Übernahme des fertiggestellten Radweges.

Die Planung und der Bau des Radweges sollen nur erfolgen, wenn Fördermittel beschieden sind.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarung zu schließen und die Planungsleistungen zu beauftragen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis 2:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     9                                  davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:     5                 Nein - Stimmen:   1                  Stimmenthaltungen: 2

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage