29.11.2021 - 11 B-Plan Nr. 3-2 für die Gebietserweiterung des W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 29.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert, dass der B-Plan erweitert werden soll, da seitens der anwesenden Einwohner eine Frage besteht, beantragt Herr Prestin die Sitzung zu unterbrechen. Der Antrag wird einstimmig angenommen, so dass eine Unterbrechung der Sitzung von 19:41 Uhr bis 19:44 Uhr erfolgt.
Weiterhin soll die Empfehlung des Bauausschusses:
„Empfehlung an die Gemeindevertretung: Es wird empfohlen, dass folgende Änderung in den B-Plan aufgenommen werden soll: Nur bei den ersten drei Baugrundstücken im B-Plangebiet sollen die Fenster der Schlafzimmer nur nach Norden ausgerichtet sein.“
in den Beschluss aufgenommen werden und Herr Böhm über die Änderung informiert werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 29.11.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplans Nr. 3-2 für die Gebietserweiterung des Wohngebiets „Poppendorf-Fasanenberg“ mit folgenden Punkten:
1. | Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: |
| Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
| |
| 3 | Landesamt für Kultur und Denkmalpflege |
| 8 | Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV |
| 16 | HanseWerk AG |
| 19 | Vodafone Kabel Deutschland GmbH |
| 20 | Regionalbus Rostock GmbH |
| Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.
| |
| 2 | Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V |
| 5 | Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation Vermessungs- und Katasterwesen |
| 6 | Straßenbauamt Stralsund |
| 7 | Bergamt Stralsund |
| 9 | LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenbau |
| 9 | LK Rostock, untere Wasserbehörde |
| 10 | WBV Untere Warnow - Küste |
| 14 | GDMcom mbH |
| 15 | 50 Hertz Transmission GmbH |
| 21 | Yara Rostock |
| N2 | Gemeinde Blankenhagen |
| N3 | Gemeinde Broderstorf |
| N4 | Klein Kussewitz (jetzt Gemeinde Bentwisch) |
| N5 | Gemeinde Mönchhagen |
| Die von den nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-2 sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung vorgebracht wurden, hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage) |
| 1 | Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V |
| 4 | StALU Mittleres Mecklenburg |
| 9 | LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung |
| 9 | LK Rostock, Kreisordnungsamt Abt. Brandschutz |
| 9 | LK Rostock, untere Naturschutzbehörde |
| 9 | LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde |
| 9 | LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr |
| 11 | EURAWASSER Nord GmbH (jetzt: Nordwasser GmbH) |
| 12 | Warnow-Wasser- und Abwasserverband |
| 13 | E.DIS AG |
| 17 | Stadtwerke Rostock AG |
| 18 | Deutsche Telekom Technik GmbH |
| 22 | Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock |
| N1 | Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
| Ö | Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung |
2. | Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
3. | Das Amt Carbäk wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
4. | Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 3-2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. |
5. | Die Begründung wird gebilligt. |
6. | Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 3-2 ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung der nachfolgenden Empfehlung des Bauausschusses zu folgen:
„Empfehlung an die Gemeindevertretung: Es wird empfohlen, dass folgende Änderung in den B-Plan aufgenommen werden soll: Nur bei den ersten drei Baugrundstücken im B-Plangebiet sollen die Fenster der Schlafzimmer nur nach Norden ausgerichtet sein.“
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:9davon anwesend: 7
Ja – Stimmen:6Nein – Stimmen:1Stimmenthaltungen:0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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