26.04.2021 - 9 Vogtshagen - Abriss ehemaliger Kindergarten

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schenzle erläutert die Beschlussvorlage.

Es wird über die Vor- und Nachteile des Abrisses diskutiert und den zu erzielenden Verkaufswert. Weiter wird vermutet, dass der Abriss für die Gemeinde teurer sein wird gegenüber einem Abriss durch den Eigentümer.

 

 

Die Vertreter des Bau- und Wohnumfeldausschusses Poppendorf empfehlen der Gemeindevertretung folgenden

 

Beschlussvorschlag

Das Kindergartengrundstück wird wie es derzeit besteht zum Verkauf bis Ende Oktober ausgeschrieben. Dann soll eine Entscheidung zum Verkauf oder zum Abriss stattfinden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9                                      davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9                     Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

 

Herr Schenzle bittet um Abstimmung zum vorgelegten Beschlussvorschlag.

Die Vertreter des Bau- und Wohnumfeldausschusses Poppendorf empfehlen der Gemeindevertretung folgenden

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf entscheidet in ihrer Sitzung am 10.05.2021, dass die Gebäude und Anlagen des ehemaligen Kindergartens auf dem Flurstück 248, Flur 2, Gemarkung Vogtshagen abgerissen werden.

 

Für den Abriss sind die erforderlichen Mittel im Haushalt einzustellen.

 

Die Leistungen der Abrissarbeiten und der Entsorgung sind auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9                                      davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 0                     Nein - Stimmen: 9                    Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage