13.09.2021 - 8 Beratung zur Straßenreinigungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo, 13.09.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schenzle eröffnet den Tagesordnungspunkt (TOP) und teilt mit, dass Herr Ruß den TOP vorgeschlagen hat.
Herr Ruß berichtet, dass die Bürger unsicher sind, was zu mähen und was und wie weit zu reinigen ist. Es wird unterschiedlich gehandhabt von den Bürgern und es kommt zu Diskussionen.
In der Diskussion wird festgestellt, dass es eine Reinigungssatzung ist und das Mähen nicht beinhaltet. Frau Hausrath stellt klar, dass zum Mähen keine Verpflichtung besteht und es auch rechtswidrig wäre, diese Verpflichtung auf die Bürger zu übertragen. Sie erklärt sich bereit, die vorhandene Reinigungssatzung auf Rechtswidrigkeiten zu prüfen und eine Neufassung zu entwerfen.
Herr Schenzle teilt mit, dass die Gemeinde den Winterdienst übernommen hat, aber die Verpflichtung zum Winterdienst in der Reinigungssatzung weiterhin enthalten ist.
Es wird festgestellt, dass eine Unsicherheit bei den Bürgern eintritt, ob sie den Winterdienst leisten müssen oder nicht, wenn der Winterdienst der Gemeinde ausfällt oder viel später ausgeführt wird als üblich.
Frau Hausrath teilt mit, dass die Verpflichtung zum Winterdienst in der Satzung behalten wurde, um die Gemeinde vor Ersatzansprüche im Schadenfall zu schützen.
Es wird erörtert, welche Möglichkeiten bestehen, um diese Unklarheit – was leistet der Bürger und was leistet die Gemeinde – zu beseitigen. Es sind unterschiedliche Meinungen vertreten unter den Ausschussmitgliedern. Herr Prestin meint, die Satzung nicht zu verändern und die Bürger zu informieren. Herr Schenzle meint, die Verpflichtung kann entfallen und die Gemeinde trägt das Risiko, falls Schadensansprüche gestellt werden.
Frau Hausrath schlägt vor, eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Straßenreinigungssatzung zu erstellen mit Beschlüssen zu beiden Varianten des Winterdienstes.