15.11.2021 - 9 Radweg an der L182 vom Knotenpunkt Poppendorf b...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 15.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Wortprotokoll
Herr Schenzle erläutert im Zusammenhang zum geplanten Radweg an der L182 von Poppendorf – Zufahrt Clearum eine neue Kreuzung in Höhe der Straße nach Bussewitz.
Die neue Kreuzung soll der Erschließung des Industriegeländes des B-Plan Nr. 4 dienen und auch Clearum neu anbinden, da die vorhandene Zufahrt für Clearum nur ein befristetes Provisorium ist.
Eine erste Darstellung der Kreuzung wird als Papierausdruck DINA 4 gezeigt.
Die Radwegplanung wird durch das Kreuzungsbauwerk nicht tangiert.
Herr Dr. Schmitz erklärt, dass zurzeit 3 Zufahrten zum Industriegebiet existieren. Mit der neuen Kreuzung entfallen die alte Zufahrt zu Yara und die Behelfszufahrt Clearum. Um die Kreuzung planen und errichten zu können, ist eine Änderung des B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Poppendorf notwendig.
Herr Schenzle bittet die Mitglieder des Ausschusses um Abstimmung zur Empfehlung an die Gemeindevertretung:
Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt der Gemeindvertretung Poppendorf das Kreuzungsbauwerk voranzutreiben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 7 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Herr Schenzle bittet um Abstimmung zur Kostenteilungsvereinbarung mit dem SBA Stralsund:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 29.11.2021 den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Poppendorf und dem Straßenbauamt Stralsund zur Kostenteilung für die Baumaßnahme „Radverkehrsanlage entlang der Landesstraße L 182, BA III – Gemeinde Poppendorf von Abschnitt 20 km 2,652 (Knotenpunkt Poppendorf) bis km 3,733 (Zufahrt Clearum).
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
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