06.05.2021 - 8 Beleuchtung Weihnachtszeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Sozialausschuss Poppendorf
- Datum:
- Do., 06.05.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Hecker greift noch einmal das Thema des Anbringens von Weihnachtsbeleuchtung an den Laternen der Gemeinde auf.
Die Mitglieder des Sozialausschusses diskutieren über den Aufwand und den Nutzen. Die Gemeinde hat etwa 180 Leuchtpunkte. Der Anschluss der Beleuchtung würde etwa 500,00 Euro kosten. Das wären schon mindestens 45.000,00 Euro nur für das Anschließen der Beleuchtung. Dazu kämen die Anschaffung der Beleuchtung und die Frage der Lagerung. Daraufhin wird dieser Vorschlag nicht weiterverfolgt.
Die Mitglieder des Sozialausschusses Poppendorf verständigen sich darauf, dann die Anschaffung von einzupflanzenden Weihnachtsbäumen inkl. Schmuck zu fokussieren. Es sollen drei Weihnachtsbäume, einer für jeden Ortsteil, angeschafft werden.
Der Sozialausschuss der Gemeinde Poppendorf bitte um die Aufnahme folgenden Beschlussvorschlages in die Gemeindevertretersitzung am 17.05.2021.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss schlägt der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf vor drei Tannenbäume mit einer Mindestgröße von 1,50 Metern anzuschaffen und jeweils einen in Poppendorf, Bussewitz und Vogtshagen zu pflanzen. Diese Weihnachtsbäume sollen während der Weihnachtszeit festlich geschmückt und beleuchtet werden.
Der Sozialausschuss schlägt als Standort in Poppendorf den Bereich des Dorfgemeinschaftshauses vor, in Bussewitz den Dorfeingang und in Vogtshagen ebenfalls den Bereich des Dorfgemeinschaftshauses.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.