15.03.2021 - 6 Aufstellungsbeschuss und Billigung des Vorentwu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss Roggentin
- Datum:
- Mo., 15.03.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis!!! Umbenennung des TOP 6 auf „Beratung zum Vorentwurf des B-Plan Nr. 9“
Herr Köpsel erläutert kurz den Sachverhalt und erteilt Herrn Winter vom Planungsbüro das Wort. Herr Winter stellt sich und das Planungsbüro kurz vor. Im Anschluss übernimmt Frau Voß vom Planungsbüro die Erläuterungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 an Hand einer PowerPoint Präsentation.
Im Verlauf der Präsentation treten Fragen zur Erschließung der Reihenhäuser auf. Herr Holtz gibt den Hinweis, den Straßenkörper der Dorfstraße so wenig wie möglich in die notwendigen Baumaßnahmen einzubeziehen. Eine Regelung hierzu sollte in der Begründung zum B-Plan Nr. 9 getroffen werden.
Des Weiteren erkundigt sich Herr Köpsel, ob der Wendehammer der Anliegerstraße auch ausreichend groß für Müllfahrzeuge geplant wurde. Herr Winter bestätigt dies und erklärt, dass die Wendenanlage unter Einhaltung der Vorschriften der RASt 06 geplant wurde.
Im Anschluss wird der aktuelle Standort des Kinderspielplatzes diskutiert. Herr Holtz erklärt, dass aufgrund der Entfernung zur Dorfstraße der Spielplatz schlecht einsehbar ist und sich somit dort eine „Szene“ entwickeln könnte. Weiterhin sieht er ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufgrund der hohen Bäume und der Nähe zum Teich. Aus diesen Gründen sollte ein anderer Standort für den Kinderspielplatz gefunden werden.
Frau Hantzsche befürchtet, dass es bei der Anlage eines Spielplatzes mittig im Bebauungsplangebiet zur Streitigkeiten unter den Eigentümern kommen könnte.
Herr Winter merkt an, dass es aus planerischer Sicht sinnvoll ist, wenn der Spielplatz an der Anliegerstraße geplant wird. Es erfolgt eine kurze Diskussion.
Auf die Frage an Frau Hantzsche ab wann mit dem Baubeginn gerechnet werden kann, entgegnet Sie, dass erst mit rechtskräftigem Baurecht begonnen wird.
Aufgrund der vielen offenen Fragen und Unstimmigkeiten empfiehlt Herr Holtz weitere Beratungen zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Roggentin im Bauausschuss und Ortsteilausschuss durchzuführen, damit die Gemeinde die Möglichkeit der Ortsteilgestaltung vollumfänglich nutzt.