15.03.2021 - 8 Aufstellungs-, Entwurfs und Auslegungsbeschluss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss Roggentin
- Datum:
- Mo., 15.03.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zur Erläuterung des Sachverhaltes erteilt Herr Köpsel Herrn Jäntsch das Wort. Herr Jäntsch stellt sich vor und erklärt, dass geplant ist den Fachbetrieb Lackierung mit der anliegenden großflächigen Stellplatzanlage rückzubauen und eine Reihenhausanlage zu errichten.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens ist die Aufhebung des B-Plans Nr. 8 der Gemeinde Roggentin notwendig. Das neue Bauvorhaben wird nach der Aufhebung des Bebauungsplans gemäß den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB geprüft und muss sich damit in die nähere Umgebung einfügen.
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 29.03.2021 folgende Punkte:
1. Die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Mischgebiet Roggentin-Nord" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Mischgebiet „Roggentin-Nord“.
2. Der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Mischgebiet Roggentin-Nord" vom 05.03.2021 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 5 davon anwesend: 5
Ja - Stimmen: 5 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 29.03.2021 mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 5 davon anwesend: 5
Ja - Stimmen: 5 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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528,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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858,7 kB
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