20.09.2021 - 11 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 20.09.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Tabbert spricht das Thema Wahlplakatierung an und es folgt ein Austausch über eine andere Umsetzung in der Gemeinde bei den Wahlen 2023, da durch die Anbringung an Lichtmasten Verkehrszeichen verdeckt werden und die hohe Anzahl der verschiedenen Plakatwerbungen an den Lichtmasten der Gemeinde Roggentin bei den Verkehrsteilnehmern zur Ablenkung führen kann. Zudem wird durch die Anbringung der Plakate mit Kabelbindern die Beschichtung der Lichtmasten zerkratzt, wofür die Gemeinde später aufkommen muss. Die Ausschussmitglieder wünschen im Sinne der Verkehrssicherheit, sowie dem Schutz der Lichtmasten eine Regelung wie in den Nachbargemeinden mit der Aufstellung von Bauzäunen an zentralen Standorten, an denen die Wahlwerbeplakate angebracht werden können.
Frau Lang thematisiert noch einmal die Lärmbelästigung durch den Schießplatz in Fresendorf. Laut verschiedenen Anfragen von Bewohnern des gesamten Gemeindegebietes sowie von Besuchern des Naherholungs- und Naturschutzgebietes ist ein Nachhall der Schüsse auf dem Schießplatz bis in das Naturschutzgebiet zu hören. Es wird eine Lärmschutzmessung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises gefordert.
Der Ausschuss für Ordnung- und Umwelt bittet das Amt den Landkreis über den Schießlärm im Naturschutzgebiet zu informieren und eine Prüfung des Sachverhaltes ggf. mit einer Messung zu verlangen.
Frau Lang spricht des Weiteren die Belastung des Naturschutzgebietes sowie die Gefährdung der Spaziergänger samt deren Hunde durch Quadfahrer, auch E-Bike-Fahrer/Fahrradfahrer im Naturschutzgebiet an. Die Quadfahrer fahren teilweise in Kolonnen durch das Naturschutzgebiet und über die Felder. Dabei wird auf die Spaziergänger aber vor allem auf die Natur keine Rücksicht genommen. Es stellt sich die Frage, wie wir dies verhindern können. Die Errichtung von Schrankenanlagen ist nicht möglich, da es sich bei den Flächen meist um Privateigentum handelt, zudem ist es auch nicht gewollt. Herr Zierk schlägt vor, sich ggf. Nummernschilder zu merken und Anzeige zu erstatten. Der Ausschuss diskutiert darüber, in welcher Form die Fahrer freundlich, aber bestimmt aufgefordert werden könnten, das Naturschutzgebiet nicht mehr zu befahren. Eine abschließende Lösung wurde noch nicht gefunden.