20.09.2021 - 8 Beschluss über die Begrenzung von Geschwindigke...

Reduzieren

Wortprotokoll

Mit einleitenden Worten in die Thematik „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h in Ortschaften“ stellt Frau Lang das Vorhaben in der Gemeinde Roggentin vor. In allen Ortsteilen einschließlich der angrenzenden Wohnbebauungen mit Ausnahme der Straße Globusring und den Gewerbegebieten soll eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h umgesetzt werden. Dieses Vorhaben soll vor allem der Umsetzung des Lärmaktionsplans durch eine Reduzierung des Verkehrslärms Rechnung tragen sowie aktiv zum Umweltschutz beitragen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h führt nachweislich zur Reduzierung der Rollgeräusche sowie des Schadstoffausstoßes

Der Ausschuss für Ordnung- und Umwelt begrüßt die Begrenzung der Geschwindigkeiten auf 30 km/h in den zuvor genannten Bereichen, empfiehlt der Gemeindevertretung eine entsprechende Umsetzung und bittet das Amt einer Beschlussvorlage zur Reduzierung der Geschwindigkeiten auf 30 km/h in der Gemeinde Roggentin zu erstellen. Der Artikel 28 des Grundgesetzes gilt hier als Berechtigungsgrundlage.