15.11.2021 - 7 Errichtung eines 110-kV-Umspannwerkes der EDIS ...

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Wortprotokoll

 

 

Frau Krüger und Frau Reichardt von der Edis begrüßen alle Anwesenden der heutigen Sitzung und stellen sich kurz vor.

Frau Reichardt beginnt mit der Präsentation und erläutert folgende grundsätzliche Voraussetzungen für die Bauvoranfrage bezüglich des Umspannwerks-Kessin:

  • Standortfindung
  • Verkehrsanbindung
  • Bauverbotszonen und weitere Hindernisse
  • Grundstückserwerb

 

Frau Krüger betont die Versorgungssicherheit und die bevorzugte Variante Nr. 2, da bereits viele Varianten nach der Prüfung herausgefallen sind. So kommen nur noch die Varianten Nr. 2 a, 2 b und 3 a infrage. Daraufhin erläutert Frau Krüger den Wegfall der anderen Varianten mit entsprechender Begründung durch die zuständigen Behörden.

Anschließend beschreibt sie die priorisierten Varianten 2a und 2b genauer. Bei der Variante 3 ist ein Freileitungsstich durch ein Feuchtbiotop erforderlich, weshalb die Untere Naturschutzbehörde die Variante 2a bevorzugt. Es folgt eine kurze Fragerunde und eine nähere Erläuterung durch Frau Krüger.

Herr Holtz spricht den Ausbau der KV-Leitung an, welcher auf 380 KV erweitert werden soll und wirft ein, dass die Variante 2a laut Flächennutzungsplan im Naturschutzgebiet liegt, daher sei es verwunderlich, dass die Naturschutzbehörde hier zustimmt.

Herr Tabbert wirft Bedenken bezüglich Lärmemissionen durch das geplante UW-Kessin ein, da auch ein neues Wohngebiet in Roggentin ganz in der Nähe entstehen soll.

Die ablehnende Haltung der Gemeinde gegenüber dem geplanten Vorhaben wird anschließend von Herrn Holtz genauer begründet.

Frau Krüger von der Edis ergänzt Ihre vorherigen Erläuterungen dadurch, dass es zu einer Bauvoranfrage nur gekommen ist, ohne die Gemeinde Roggentin schon vorher einzubeziehen, weil Bauanträge erfahrungsgemäß bereits durch die Untere Wasserbehörde abgelehnt wurden und daher nun vorher als alternative Strategie die möglichen Standorte genauer untersucht wurden.

Herr Holtz entgegnet, dass bei dieser Entscheidungsfindung die Gemeinde Roggentin bedauerlicherweise nicht mit einbezogen wurde und nun Emissionen durch den Bau des Umspannwerkes durch Lärm und Elektromagnetische Felder etc. hingenommen werden sollen, welche Auswirkungen auf jetzige Wohngebiete und ein neu geplantes Wohngebiet haben werden.

Frau Krüger spricht darauf hin Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen wie die Errichtung einer Schallschutzmauer zum Schutz der Bevölkerung an.

Herr Holtz erklärt daraufhin, dass nunmehr alle Varianten bereits von der Gemeinde Roggentin verworfen wurden und eine allgemeine Verunsicherung nicht zuletzt durch die Herangehensweise der Edis bei der Gemeindevertretung vorliegt.

Infolgedessen wird im Ortsausschuss die Variante 2b diskutiert. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Fläche, welche nicht im Eigentum der Gemeinde Roggentin liegt. Aus diesem Grund sieht die Gemeinde keine Möglichkeit dem Bauvorhaben zu zustimmen.

 

 

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Anlagen