04.10.2021 - 6 Neubau Feuerwehrgerätehaus Roggentin - Grundsat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lischka erläutert die Umfangreiche Beschlussvorlage zum Vorhaben Neubau Feuerwehrgerätehaus Roggentin, woraufhin sich ein umfangreicher Meinungsaustausch der Ausschussmitglieder anschließt.

 

Herr Tessin informiert an dieser Stelle, dass Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln nach der Brandschutz-Förderrichtlinie (BrSchFöRL M-V) die Schaffung des Baurechts am vorgesehenen Standort, der Eigentumsnachweis für das Grundstück sowie die notwendige Vorhaltung von Eigenmitteln ist. Diese Voraussetzungen müssen zwingend vorliegen. Der Förderhöchstbetrag liegt nach der BrSchFöRL M-V bei ca. 100.000,00 € bis 120.000,00 €. An dieser Stelle weist Herr Tessin darauf hin, dass bei der Gewährung der Pauschalzuweisungen immer auch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr mit betrachtet wird. Diese ist in der Gemeinde Roggentin mit lediglich 17 aktiven Mitgliedern nicht gesichert. Es sollten mindestens 25 aktive Mitglieder vorgehalten werden können, d. h. die Feuerwehr und die Gemeinde müssen hier tätig werden und Mitglieder anwerben (Öffentlichkeitsarbeit, Gemeinschaftsgedanke fördern etc.). Der Landkreis ist bereit bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.

 

Weiter informiert er, dass rdermittel nach der Sonderbedarfszuweisungsförderrichtlinie (SBZFöRL M-V) unbedingt beantragt werden sollten, die Förderquote hier beträgt ca. 50 %. glich wäre auch eine Förderung über eine Kofinanzierung, allerdings sind die Erfolgsaussichten hierfür, bei einer RUBKON-grünen-Gemeinde wie Roggentin (gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit) eher schlecht.

 

Herr Holtz schlägt als weitere Variante vor, dass dier den Bau benötigten Eigenmittel über ein Hypothekendarlehen mit langer Tilgung gesichert werden könnten. Dies findet allseits Zustimmung.

 

Im Ergebnis der Diskussionsrunde werden folgende Festlegungen für die Anpassung der Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung getroffen:

 

-          Aufnahme eines weiteren Beschlussvorschlages hinsichtlich der Sicherung der benötigten Eigenmittel über ein Hypothekendarlehen mit langer Tilgung.

-          Empfehlung des Brandschutzausschusses zur Ausschreibung der kompletten Planungsleistungen (LPH 1-9), um mit dem BV zügig voran zu kommen und den Arbeitsaufwand im Amt zu minimieren.

-          Streichung der Möglichkeit zur Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie.

-          Streichung des Beschlussvorschlags Nr. 4 (Arbeitsgruppe). Die Arbeitsgruppe ist der Brandschutzausschuss.

 

 

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Der Brandschutzausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin folgende Beschlussvorschläge:

 

 

Beschlussvorschlag 1 (Grundsatzbeschluss):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin am Standort in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstücke 35/2, 36/27.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:                                       davon anwesend:

Ja - Stimmen:                      Nein - Stimmen:                     Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag 2 (Fördermittel):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin Fördermittel aus folgenden Töpfen zu beantragen: (bitte wählen)

 

a)      Investitionszuschuss nach den Grundsätzen zur Umsetzung des Sondervermögens Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren (FG FF) – Höchstbetrag Zuwendung = 100.000,00 € je Vorhaben

Mit dem Förderantrag ist gleichzeitig ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen.

 

b)      Investitionszuschuss nach der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen nach § 25 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SBZFöRL M-V). = Empfehlung Fachamt

 

c)       Darlehensförderung nach der Richtlinie zum Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, die Förderanträge zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:                                       davon anwesend:

Ja - Stimmen:                      Nein - Stimmen:                     Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag 3 (Aufnahme Hypothekendarlehen):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 für die benötigten Eigenmittel für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin ein Hypothekendarlehen mit langer Tilgung aufzunehmen.

 

Das Amt wird beauftragt entsprechende Darlehensangebote abzufragen.

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt den Darlehensvertrag zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:                                       davon anwesend:

Ja - Stimmen:                      Nein - Stimmen:                     Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag 4 (Planungsleistungen):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin anzuschieben und die Planungsleistungen wie folgt auszuschreiben: bitte 1 Verfahren auswählen

 

a)      Ausschreibung der Planungsleistungen (LPH 1-9) in einem EU-weiten Offenen Verfahren mit stufenweiser Beauftragung. Die Planungsleistungen sind nicht förderfähig.

 

b)      Ausschreibung der Planungsleistungen (LPH 1 und 2) in einer nationalen Öffentlichen Ausschreibung. Die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 sind nicht förderfähig.

 

Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag bzw. Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:                                       davon anwesend:

Ja - Stimmen:                      Nein - Stimmen:                     Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage