14.07.2021 - 5 Tribüne SV Pastow e.V. - Nachrüstung Absturzsic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sachverhalt zur Nachrüstung eine Absturzsicherung vor der ersten Reihe auf der Tribünenanlage des SV Pastow e.V. wird durch die Mitglieder nochmals sehr kontrovers diskutiert.

 

Die Notwendigkeit der Absturzsicherung wird seitens des Amtes aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht seitens der Gemeinde erklärt, auch wenn aus baurechtlichen Gründen eine Absturzsicherung (Geländer) aus Sicht des Planungsbüros und der ausführenden Firma damals als nicht erforderlich angesehen wurde.

 

Es wird der Unmut darüber geäert, dass wieder zusätzliche Kosten, und dies nicht gerade in einem geringen Umfang, entstehen, die in Widerspruch zur Kostenschätzung seitens des Planungsbüros stehen ber 200% her).

Auch die Kurzfristigkeit der zu treffenden Entscheidung wird kritisiert, unabhängig von der Wertigkeit des gemeinnützigen Handelns des SV Pastow e.V.

 

Es wird erklärt, dass sich die Kurzfristigkeit aus dem Termin, 13.08.2021 ergab. An diesem Tag soll die Tribüne feierlich übergeben werden, und es werden viele Gäste erwartet. Eine Absperrung der ersten Reihe würde da nicht von Vorteil sein.

 

Im Ergebnis der Diskussion stellt Herr Eckart den Antrag, dass der vorliegende Beschluss zu erweitern ist bzgl. eines festzulegenden Termins zur Fertigstellung der Absturzsicherung.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen und die Mitglieder fassen folgenden Beschluss.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer außerordentlichen Sitzung am 14.07.2021 den Auftrag zur Nachrüstung einer Absturzsicherung auf der Tribünenanlage des SV Pastow e.V. an die Firma Metallbau Nickel, Dorfstraße 5a in 18276 Sarmstorf gem. Angebot v. 05.07.2021 unter der Maßgabe, dass der Fertigstellungstermin 13.08.2021 zu 100% durch die Firma zugesichert wird, zu erteilen. Bei nicht, vor Auftragsvergabe, gegebener Zusage, erfolgt keine Auftragserteilung. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13                                     davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 9                    Nein - Stimmen: 1                  Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3580&TOLFDNR=60006&selfaction=print