14.07.2021 - 6 Vereinsgebäude SV Pastow e.V. - Schadenbeseitig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer außerordentlichen Sitzung am 14.07.2021, den Auftrag zur Sanierung des Vereinsheims SV Pastow e.V. nach Wasserschaden (bestätigter Versicherungsschaden aufgrund eines verdeckten Baumangels), an die Firma Polygonvatro GmbH, Mecklenburger Straße 4, 18184 Broderstorf gem. Angebot vom 28.06.2021, zu erteilen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 07/02/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13                                      davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 10                     Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer außerordentlichen Sitzung am 14.07.2021, nach fruchtlosem Verstreichen der Frist zur Beseitigung des verdeckten Mangels und Wiederherstellung der vertraglich vereinbarten Leistung durch die Schadenverursacher (Planungsbüro ISH Beratende Ingenieure oder/und Hanse Bad & Wellness GmbH) eine Fachfirma zur Ersatzvornahme der Leistungen zu beauftragen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag, nach Freigabe durch die Versicherung, zu unterzeichnen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.  

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13                                      davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 10                     Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage