28.10.2021 - 8 Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Do., 28.10.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Sacherhalt wurde ebenfalls am Montag im Bauausschuss behandelt. Auch hier informiert Herr Klostermann dazu.
Vor mehreren Jahren hatte der damalige Eigentümer (aus Hamburg) bereits einen Antrag dazu gestellt. Der Landkreis hatte seinerzeit das Vorhaben negativ beschieden unter Bezugnahme auf den Landschaftsschutz (boden- u. naturschutzrechtliche Bedenken).
Die Entscheidung des Landkreises lag damals auch im Interesse der Gemeinde. Der Standpunkt seitens der Gemeinde, auf dem ehemaligen Deponiegelände keine Photovoltaikanlage zuzulassen, hat sich bis heute nicht geändert (Fläche ist renaturiert und wieder begrünt). Es soll in diesem Bereich keine Änderung zum Flächennutzungsplan erfolgen und auch keine vorhabenbezogene B-Planänderung.
Die Bauausschussmitglieder verständigten sich daher einstimmig darauf, den Antragsteller nicht noch einmal an den Landkreis zu verweisen, um für das Vorhaben Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen, um danach den Antrag zum wiederholten Male zur Entscheidung der Gemeinde vorzulegen.
Dem Antragsteller soll dazu, unter Zugrundlegung auf die seinerzeit bereits gegebenen ablehnenden Gründe seitens des Landkreises, eine entsprechende Antwort gegeben werden.
In einer anschließenden Beratung zum Sachverhalt, die unterschiedliche Auffassungen zu Photovoltaikanlagen beinhaltet, verständigen sich die Gemeindemitglieder darauf, den durch den Bauausschuss geänderten Beschlussvorschlag wie folgt zu bestätigen.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021 keine Zurückstellung des Antrags auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans zur Umsetzung des Vorhabens Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Ikendorf, Flur 1, Flurstück 370 (ehemalige Deponie) des Antragstellers.
Dem Antragsteller ist durch das Amt, unter Zugrundlegung auf die seinerzeit bereits gegebenen ablehnenden Gründe seitens des Landkreises, eine entsprechende Antwort zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 10
Ja - Stimmen: 8 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.