27.01.2022 - 8 Überarbeitung der "Richtlinie zur Kultur- und S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Sozialausschuss Poppendorf
- Datum:
- Do., 27.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Die Gäste bekommen Rederecht.
Herr Gäth berichtet, dass er mit Herrn Wallis gesprochen hat. Dieser hat darüber informiert, dass freiwillige Ausgaben durch den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden sollen und Pflichtaufgaben die Gemeinde übernimmt. Der Verwaltungsaufwand wird so kleiner für den Verein. Der Verein benötigt dann allerdings auch mehr Zuschüsse. In der Jugendfeuerwehr sind derzeit 19 Jugendliche. Außerdem soll eine Kinderfeuerwehr ins Leben gerufen werden. Derzeit gibt es außerdem 29 erwachsende Vereinsmitglieder. Da kommen einige Kosten zusammen.
Es besteht derzeit reger Zulauf in allen Bereichen der Feuerwehr.
Ein Gast erzählt, dass sie derzeit die Kinderfeuerwehr plant. Derzeit gibt es noch Schwierigkeiten mit der Feuerwehrunfallversicherung. Aufgrund der vielen Anfragen wurde die Gründung der Kinderfeuerwehr durch den Feuerwehrverein schon beschlossen. Darüber wurde bereits in der letzten Gemeindevertretersitzung informiert. Die Kinderfeuerwehr soll spätestens im Sommer diesen Jahres starten. Derzeit ist von 10 Plätze auszugehen, die alle schon reserviert sind. Mehr Kapazitäten gibt es leider nicht. Jetzt wird auf die Genehmigungen gewartet. Auch die Jugendfeuerwehr ist voll und es bestehen noch mehr Anfragen. Ein Vorteil besteht darin, dass man im besten Fall von der Kinder- über die Jugend- zur Freiwilligen Feuerwehr übergeht.
Herr Ruß merkt an, dass das ein gutes Beispiel für aktive Jugendarbeit und Nachwuchssicherung ist.
Frau Bialuch schlägt vor, dass es einen festen Zuschuss für den Förderverein der Feuerwehr geben soll.
Herr Ruß sagt, dass dies auch schon eine Überlegung war und man ca. 14.000 Euro als benötigten Zuschussbetrag geschätzt hat.
Herr Bukatz fragt, wie hoch die Kosten der letzten Jahre waren.
Herr Räth gibt an, dass ca. 8.500 Euro in 2020 für das Skilager benötigt wurden, dort wurde allerdings nur mit 8 Kindern gefahren wurde.
Ein Gast weist darauf hin, dass sich die Familien sich auch selbst beteiligen. Bei der Skifahrt bisher lag der Betrag bei ca. 100 Euro. Bei einer Zeltfahrt aber z.B. nur 30 Euro da die Fahrt kleiner war. Der Eigenanteil wird weiter bestehen bleiben, trotz Zuschuss durch die Gemeinde.
Herr Gäth weist darauf hin, dass bisher 5.400 Euro für Fahrten in den Haushaltsplan aufgenommen wurden. Allerdings wurde es über den Doppelhaushalt gesplittet, weil das Geld sonst nicht gereicht hätte.
Herr Ruß möchte nicht, dass zu wenig Mittel eingeplant werden.
Außerdem schlägt er vor, die Verwendungsnachweise bzw. den Prüfbericht des Amtes dazu zu überprüfen, da das vermutlich in den letzten Jahren nicht passiert ist.
Herr Esins bedankt sich für das Engagement durch die Gäste. Er spricht sich grundsätzlich für die Unterstützung aus. Allerdings ist er der Meinung, dass an dem Eigenanteil gearbeitet werden sollte, da es sich manche Familien nicht leisten können.
Herr Gäth verneint dies denn bisher gab es keine Fälle, in denen Kinder nicht mitfahren konnten.
Frau Bialuch informiert, dass man für solche Fälle auch Anträge stellen kann um Zuschüsse vom Land zu erhalten.
Ein Gast erläutert, dass 2020 8 Kinder und 4 Betreuer 8.500 Euro für das Skilager benötigt haben daher sollte bei 20 Kindern und 6 Betreuern 14.000 Euro eingeplant werden.
Frau Gröbke fragt, um welche Kinder sich der potenzielle Kinder- und Jugendbetreuer (TOP 11) kümmern soll und ob man ihn darin integrieren kann da die Feuerwehr ein großer Anziehungspunkt ist.
Herr Gäth gibt zu bedenken, dass eine Integration nicht funktionieren wird, da man sich in der Kinder- und Jugendfeuerwehr auf die Arbeiten und Aufgaben der Feuerwehr bezieht und die Kapazitäten derzeit so begrenzt sind, dass keine neuen Kinder und Jugendlichen aufgenommen werden können.
Im Weiteren diskutieren die Ausschussmitglieder über die Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf und schlagen folgende Änderungen vor:
- Die Bezeichnung der Richtlinie soll wie folgt geändert werden:
Richtlinie zur Jugend-, Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf
- Unter II. Bewilligungsbedingungen Punkt 2. soll folgender Absatz gestrichen werden:
„in begründeten Ausnahmefällen bis spätestens 1 Monat vor Beginn der Maßnahme“
- Unter IV. Gegenstand der Sportförderung Erweiterung des folgenden Punktes:
„f) Aus- und Fortbildungsveranstaltungen“ zu „Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen“
Außerdem sollen auch in diesem Punkt Zahlen anstatt Buchstaben als Aufzählungszeichen eingesetzt werden.
- Unter VII. Inkrafttreten soll folgendes angepasst werden:
Gilt rückwirkend ab dem 01.01.2022
- In dem Antrag soll der Punkt 4. „Benennung der Poppendorfer Mitglieder bei Pauschalzuschuss“ in „Benennung der Mitglieder der Gemeinde Poppendorf bei Pauschalzuschuss“ geändert werden.
Des Weiteren wird das Amt beauftragt, die Vordrucke Antrag und der Verwendungsnachweis zu ändern, sodass überall der überarbeitete Name der Richtlinie hinterlegt wird.
Diese Vorschläge sollen in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Poppendorf aufgeführt werden.