02.03.2022 - 10.6 Klage wg. Forderung zur Erlaubnis einer Hundeha...

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Wortprotokoll

Herr Eckart hinterfragt die Erfolgsaussichten des Bestehens auf das Tierhaltungsverbot und die Möglichkeit, dass das Amt die Gemeinde in dieser zivilrechtlichen Angelegenheit vertreten darf.

 

Frau Elgeti verweist auf die entsprechenden Ausführungen in der Vorlage und erläutert kurz die Hintergründe zum Sachverhalt.

Herr Fahning ergänzt, dass die Erfolgsaussichten der Klage stark von der Argumentation der Gemeinden und ggf. erforderlichen Nachweisen abhängen.

 

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Beschlüsse:

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2022, dass vom Amt keine Rechtsanwaltskanzlei zur gerichtlichen Vertretung in dem Klageverfahren der Eheleute M. gegen die Gemeinde Broderstorf wegen der Erlaubnis zur Hundehaltung in der von der Gemeinde gemieteten Wohnung in der Dorfstraße 12 a, 18184 Broderstorf  beauftragt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

11

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

2

0

 

 

Beschluss2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2022, dass vom Amt eine geeignete Rechtsanwaltskanzlei zur gerichtlichen Vertretung in dem Klageverfahren der Eheleute M. gegen die Gemeinde Broderstorf wegen der Erlaubnis zur Hundehaltung in der von der Gemeinde gemieteten Wohnung in der Dorfstraße 12 a, 18184 Broderstorf  beauftragt werden soll.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

13

Davon Anwesend:

11

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

9

1

 

 

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