28.03.2022 - 11 Verlängerung - Erlass der Stundungszinsen für G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 28.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Virginie Räth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 17.01.2022, gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen in Bezug auf steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020 und den Ergänzungen vom 22. Dezember 2020 und 07. Dezember 2021 sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu den gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020 und den Ergänzungen vom 25. Januar 2021 und 09. Dezember 2021, bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen von der Erhebung der Stundungszinsen im Rahmen einer gewährten Stundung ab dem Zeitraum der Veröffentlichung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen im Bundessteuerblatt Teil I und Teil II bis zum 31.03.2022 zu verzichten.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV 01/06/2022
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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