28.03.2022 - 10 Richtlinie zur Jugend-, Kultur- und Sportförder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 28.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Ruß erklärt den Grund für die Änderung der Sport- und Kulturförderrichtlinie der Gemeinde Poppendorf. Dabei fällt auf, dass der Förderverein der Feuerwehr leider im Auszug nicht berücksichtigt wurde. Dies soll nachträglich geändert werden
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.03.2022 die Richtlinie zur Jugend-, Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf samt entsprechendem Antragsformular unter Aufhebung der bislang geltenden Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung gemäß anliegendem Entwurf mit der Änderung, dass der Förderverein der Feuerwehr Poppendorf einen Pauschalzuschuss in Höhe von jährlich 14.000 Euro erhält..
GV 01/05/2022
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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124,7 kB
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205,2 kB
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