07.03.2022 - 4 Billigung der Niederschrift der Sitzung vom 15....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 07.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Der Niederschrift des Protokolls vom 15.11.2021 wird mit Korrektur der Angabe des richtigen Schriftführers zugestimmt.
Die Niederschrift des Protokolls vom 20.09.2021 wurde bereits gebilligt, wird aber in den folgenden Punkten ergänzt und korrigiert:
zu 2 |
Einwohnerfragestunde |
Als Gast ist eine Anwohnerin der Gemeinde Roggentin anwesend. Herr Tabbert als Ausschussmitglied trägt die Kernthemen der Anliegen der Anwohner hierzu vor. a. Herr Tabbert spricht zunächst die Mülltonnenproblematik explizit im Pastower Weg an. Mülltonnen stehen nach der Entleerung durch den Entsorger nicht wieder an dem vorherigen Abstellplatz und es kommt zu Behinderungen im Straßenverkehr. |
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zu 4 |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Tagesordnung wird unter einstimmiger Abstimmung der Tagesordnungspunkt „Billigung der Niederschrift vom 05.07.2021“ unter dem Änderungspunkt 6) hinzugefügt. |
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zu 8 |
Beschluss über die Begrenzung von Geschwindigkeiten in den Ortslagen |
Mit einleitenden Worten in die Thematik „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h in Ortschaften“ stellt Frau Lang das Vorhaben in der Gemeinde Roggentin vor. In allen Ortsteilen einschließlich der angrenzenden Wohnbebauungen mit Ausnahme der Straße Globusring und den Gewerbegebieten soll eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h umgesetzt werden. Dieses Vorhaben soll vor allem der Umsetzung des Lärmaktionsplans durch eine Reduzierung des Verkehrslärms Rechnung tragen sowie aktiv zum Umweltschutz beitragen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h führt nachweislich zur Reduzierung der Rollgeräusche sowie der Schadstoffausstoße. Der Ausschuss für Ordnung- und Umwelt begrüßt die Begrenzung der Geschwindigkeiten auf 30 km/h in den zuvor genannten Bereichen, empfiehlt der Gemeindevertretung eine entsprechende Umsetzung und bittet das Amt einer Beschlussvorlage zur Reduzierung der Geschwindigkeiten auf 30 km/h in der Gemeinde Roggentin zu erstellen. Artikel 28 des Grundgesetzes gilt hier als Berechtigungsgrundlage.
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zu 9 |
Beratungen über eine Satzung zur Reduzierung von Lärm in den Ortsteilen |
Mit einleitenden Worten in die Thematik „Reduzierung des Lärms in den Ortsteilen“ stellt Frau Lang das Vorhaben in Roggentin vor. Hintergrund für diesen Beratungspunkt ist vermehrt auftretender Lärm durch bspw. Räsenmäher, Trimmer, Kärcher und andere Gerätschaften in den Ortsteilen zu Zeiten, die üblicherweise der Erholung und Ruhe dienen. Bisher gilt, mangels einer eigenen Satzung, die Technische Anleitung zum Schätz gegen Lärm – TA Lärm aus der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz vom 26. August 1998, zuletzt geändert am 1.6.2017. Der Ausschuss diskutiert über die Anwendbarkeit der dort eingeräumten Ruhezeiten und kommt darüber ein, diese für die Wohn- und Mischgebiete der Gemeinde Roggentin wie folgt zu erweitern: Samstags 13 bis 15 Uhr, Sonntag ganztägig
Der Ausschuss für Ordnung- und Umwelt bittet das Amt, einen entsprechenden Satzungsentwurf auszuarbeiten. Dieser soll in einer der nächsten Sitzungen dieses Ausschusses beraten und anschließend der Gemeindevertretung als Beschlussvorschlag vorgestellt werden. |
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Anfragen und Mitteilungen |
Herr Tabbert spricht das Thema Wahlplakatierung an und es folgt ein Austausch über eine andere Umsetzung in der Gemeinde bei den Wahlen 2023, da durch die Anbringung an Lichtmasten Verkehrszeichen verdeckt werden und die hohe Anzahl der verschiedenen Plakatwerbungen an den Lichtmasten der Gemeinde Roggentin bei den Verkehrsteilnehmern zur Ablenkung führen kann. Zudem wird durch die Anbringung der Plakate mit Kabelbindern die Beschichtung der Lichtmasten zerkratzt, wofür die Gemeinde später aufkommen muss. Die Ausschussmitglieder wünschen im Sinne der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz der Lichtmasten eine Regelung wie in den Nachbargemeinden mit der Aufstellung von Bauzäunen an zentralen Standorten, an denen die Wahlwerbeplakate angebracht werden können. Frau Lang thematisiert noch einmal die Lärmbelästigung durch den Schießplatz in Fresendorf. Laut verschiedenen Anfragen von Bewohnern des gesamten Gemeindegebietes sowie von Besuchern des Naherholungs- und Naturschutzgebietes ist ein Nachhall der Schüsse auf dem Schießplatz bis in das Naturschutzgebiet zu hören. Es wird eine Lärmschutzmessung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises gefordert. Der Ausschuss für Ordnung- und Umwelt bittet das Amt den Landkreis über den Schießlärm im Naturschutzgebiet zu informieren und eine Prüfung des Sachverhaltes ggf. mit einer Messung zu verlangen. Frau Lang spricht des Weiteren die Belastung des Naturschutzgebietes sowie die Gefährdung der Spaziergänger samt deren Hunde durch Quadfahrer, auch E-Bike-Fahrer/Fahrradfahrer im Naturschutzgebiet an. Die Quadfahrer fahren teilweise in Kolonnen durch das Naturschutzgebiet und über die Felder. Dabei wird auf die Spaziergänger aber vor allem auf die Natur keine Rücksicht genommen. Es stellt sich die Frage, wie wir dies verhindern können. Die Errichtung von Schrankenanlagen ist nicht möglich, da es sich bei den Flächen meist um Privateigentum handelt, zudem ist es auch nicht gewollt. Herr Zierk schlägt vor, sich ggf. Nummernschilder zu merken und Anzeige zu erstatten. Der Ausschuss diskutiert darüber, in welcher Form die Fahrer freundlich, aber bestimmt aufgefordert werden könnten, das Naturschutzgebiet nicht mehr zu befahren. Eine abschließende Lösung wurde noch nicht gefunden.
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