27.06.2022 - 12 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6 "Wohn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Herr Wallis erklärt den Sachverhalt.

Es erfolgt ein Meinungsaustausch.

Durch den Bürgermeister soll erfragt werden, ob weitere Grundstücke erschlossen werden können.

Der Beschlussvorschlag soll dahingehend geändert werden, dass Flurstück 423 + 424 mit aufgenommen werden. Zusätzlich soll in Nummer 2 der Absatz 

  • Festsetzung der Erschließung von der Dorfstraße.

gestrichen werden.

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Beschluss:


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 27.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Poppendorf für das Wohngebiet An der Dorfstraße mit folgenden Punkten:

  1. Für das Wohngebiet An der Dorfstraße in Poppendorf ist der Bebauungsplan Nr. 6 aufzustellen. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von 11.660 m2 und umfasst die Flurstücke 423, 424, 425, 426, 427, 428, 429, 430 sowie 349 (tw.) Flur 1 der Gemarkung Poppendorf. (siehe Anlage zum Beschluss)
  2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Reinen Wohngebiets, um Baurecht für die Errichtung von Eigenheimen in der zweiten Reihe zu schaffen
  1. In Anwendung des §13a BauGB wird das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB kann abgesehen werden.

 GV04/02/2022

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

9

Davon Anwesend:

5

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage