22.08.2022 - 12 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Ge...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.09.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des B-Plans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf für das Gewerbegebiet Neuendorf mit folgenden Punkten:

  1. Der Planentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gewerbegebiet Neuendorf der Gemeinde Broderstorf wird in der vorliegenden Fassung vom August 2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gewerbegebiet Neuendorf der Gemeinde Broderstorf mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich sowie auf der Homepage des Amtes bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gewerbegebiet Neuendorf der Gemeinde Broderstorf unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

7

Davon Anwesend:

5

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage